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Verträge in der Praxis

Vom Entwurf zur Unterschrift: Textbausteine, Pflichtangaben, Vorschau, Versand. Und was elektronisch gilt.

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu lesen.

Wie läuft ein Vertragsversand ab?

In vier Schritten, und der dritte ist der, den man nicht überspringen sollte:

  1. Neuer Versand anlegen — was geht hinaus: Checkliste, Vertragspaket oder beides.
  2. Empfänger und Inhalte wählen, Textbausteine einsetzen, offene Angaben ergänzen.
  3. Vorschau ansehen — genau so, wie der Empfänger es sieht.
  4. Verschicken.

Was in Schritt 3 auffällt und sonst nicht: leere Felder, ein falscher Betrag, ein Textbaustein, der nicht zum Fall passt, eine Anrede, die nicht gefüllt ist.

Rechnen Sie für den ersten Versand mit einer halben Stunde. Beim dritten sind es fünf Minuten — weil die Textbausteine dann stehen.

Wofür sind Textbausteine gut?

Damit Sie denselben Absatz nicht zwanzigmal neu schreiben — und damit er überall gleich lautet.

Was sich als Baustein lohnt:

  • Leistungsbeschreibungen, die sich wiederholen.
  • Zahlungs- und Kündigungsbedingungen.
  • Hinweise, die in jeden Vertrag gehören.
  • Datenschutzabsätze.

Was nicht als Baustein taugt: alles, was je Fall anders ist — Beträge, Fristen, Namen. Dafür sind die Felder da.

Der eigentliche Wert zeigt sich beim Ändern: Wenn sich eine Klausel ändert, ändern Sie einen Baustein statt zwanzig Verträge. Und die zwanzigste, die Sie sonst übersehen hätten, gibt es nicht.

Benennen Sie Bausteine nach dem Inhalt, nicht nach dem Anlass. „Zahlungsbedingungen 30 Tage“ statt „für Meier“.

Was bedeutet ein gelbes „fehlt“ im Vertrag?

Achtung: Eine unklare oder unvollständige Klausel wird im Zweifel zulasten dessen ausgelegt, der sie gestellt hat. Verschicken Sie keinen Vertrag mit offenen Stellen.

Dass eine Angabe noch nicht gefüllt ist, und dass sie im fertigen Dokument stehen würde, wenn Sie so verschicken.

Das ist eine Bremse, keine Fehlermeldung. Sie ist da, weil ein Vertrag mit einer Lücke schlimmer ist als einer, der noch nicht fertig ist.

Was zu tun ist: die Angabe ergänzen — oder den Baustein entfernen, wenn sie in diesem Fall nicht gebraucht wird.

Was Sie nicht tun sollten: den Vertrag trotzdem verschicken und darauf hoffen, dass niemand hinsieht. Ein Vertrag mit einer offenen Stelle wirft die Frage auf, was sonst noch fehlt, und im Zweifel ist eine unklare Regelung zu Ihren Lasten auszulegen.

Gehen Sie vor dem Verschicken alle Markierungen durch. Es sind meist zwei bis drei.

Warum soll ich die Vorschau ansehen?

Weil Sie dort sehen, was der Empfänger sieht — und das ist etwas anderes als das Bearbeitungsfenster.

Was in der Vorschau auffällt:

  • Leere Platzhalter und offene Angaben.
  • Absätze, die nicht zusammenpassen, weil zwei Bausteine dasselbe sagen.
  • Falsche Beträge — im Zusammenhang fällt eine falsche Zahl eher auf als im Feld.
  • Die Reihenfolge, wenn sie nicht stimmt.
  • Wie lang es geworden ist.

Was Sie zusätzlich tun sollten, bevor es das erste Mal hinausgeht: einen Vertrag an sich selbst schicken und den ganzen Weg durchspielen, bis zur Unterschrift.

Das dauert zehn Minuten und findet die Fehler, die sonst ein Kunde findet.

Wie teste ich den ganzen Ablauf?

Achtung: Auf DEV- und Testumgebungen können Vertragsmails real hinausgehen. Verwenden Sie zum Testen ausschließlich eigene Adressen.

An sich selbst, vollständig — nicht nur die Vorschau.

Der Durchlauf:

  1. Vertrag an eine eigene Adresse schicken, die Sie sonst nicht benutzen.
  2. Die Mail lesen, wie ein Empfänger sie bekommt — auch am Handy.
  3. Den Link öffnen und das Dokument ansehen.
  4. Unterschreiben.
  5. Prüfen, ob das unterschriebene Dokument bei Ihnen ankommt und wie das Protokoll aussieht.

Was Sie dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit finden: einen Absatz, der im Dokument anders aussieht als gedacht, oder einen Schritt, der am Handy unbequem ist.

Machen Sie das vor dem ersten echten Versand — und noch einmal, wenn sich etwas an den Vorlagen geändert hat.

Wie unterschreibt der Empfänger?

Über einen Link: Dokument öffnen, Unterschrift zeichnen, bestätigen. Das Ergebnis ist ein PDF mit Unterschrift und einem Protokoll.

Was der Empfänger dafür braucht: einen Browser. Kein Konto, keine Anmeldung, keine Software.

Was Sie ihm sagen sollten:

  • Wie lange der Link gültig ist.
  • Dass er eine Kopie bekommt.
  • An wen er sich bei Fragen wendet.

Was am Handy zu beachten ist: Die Unterschrift mit dem Finger wird selten schön — das ist rechtlich unerheblich, führt aber gelegentlich zu Nachfragen. Ein Hinweis („die Unterschrift muss nicht perfekt aussehen“) nimmt die Unsicherheit.

Und heben Sie das Protokoll auf. Es ist der Beweiswert, nicht das Bild der Unterschrift.

Ist eine elektronische Unterschrift rechtsgültig?

Achtung: Wo das Gesetz Schriftform verlangt, genügt eine einfache elektronische Signatur nicht. Prüfen Sie das je Vertragsart, nicht pauschal.

Für die meisten geschäftlichen Vereinbarungen: ja. Es handelt sich um eine einfache elektronische Signatur, und die ist grundsätzlich zulässig, wo keine Form vorgeschrieben ist.

Nicht ausreichend ist sie dort, wo das Gesetz Schriftform verlangt — dann braucht es Papier mit eigenhändiger Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Beispiele:

  • Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Bürgschaftserklärung einer Privatperson.
  • Manche Verbrauchergeschäfte und Mietverhältnisse mit langer Laufzeit.

Was den Beweiswert ausmacht: das Protokoll — wann, von welcher Adresse, mit welchem Dokument. Eine einfache Signatur ist nicht dasselbe wie eine qualifizierte, aber sie ist im Streitfall ein Anhaltspunkt.

Im Zweifel und bei allem, was viel wert ist: rechtlich prüfen lassen, welche Form nötig ist.

Kann ich einen Vertrag vorbereiten, ohne ihn zu verschicken?

Ja — als Entwurf. Das ist der Normalfall und der Weg, den Sie nehmen sollten.

Was der Entwurf ermöglicht:

  • In Ruhe fertigstellen, über mehrere Tage.
  • Gegenlesen lassen, bevor es hinausgeht.
  • Angaben nachtragen, die noch fehlen.

Was Sie beachten sollten:

  • Ein Entwurf ist kein Angebot. Er entfaltet keine Wirkung, solange er nicht verschickt ist.
  • Entwürfe aufräumen. Ein Bestand mit dreißig halbfertigen Verträgen macht unübersichtlich, welche tatsächlich laufen.

Und der praktische Hinweis: Wenn Sie einen Vertrag über mehrere Tage bearbeiten, prüfen Sie vor dem Verschicken noch einmal alles — nicht nur das, was Sie zuletzt geändert haben.

Wie behalte ich den Überblick über laufende Verträge?

Über die Zustände, und die sollten gepflegt sein, sonst sagt die Übersicht nichts.

Die üblichen Stände:

  • Entwurf — noch nicht hinaus.
  • Versendet — beim Empfänger, noch nicht unterschrieben.
  • Ausstehend — wartet auf eine Handlung, meist die Unterschrift.
  • Abgeschlossen.

Was Sie regelmäßig tun sollten: die versendeten durchgehen. Ein Vertrag, der seit drei Wochen nicht unterschrieben ist, braucht einen Anruf — nicht noch eine Mail.

Und setzen Sie beim Verschicken gleich eine Wiedervorlage auf eine Woche später. Das ist der Unterschied zwischen einem nachgefassten und einem vergessenen Vertrag.

Der Vertrag wird nicht unterschrieben. Was tue ich?

Anrufen — nicht noch eine Mail schicken.

Der Grund: Ein nicht unterschriebener Vertrag hat fast immer eine Ursache, die man nur im Gespräch erfährt. Die häufigsten:

  • Eine Frage zu einer Klausel, die niemand stellen wollte.
  • Eine Entscheidung liegt bei jemand anderem, der noch nicht gefragt wurde.
  • Etwas hat sich geändert — Budget, Zeitplan, Zuständigkeit.
  • Der Link wurde nicht gefunden oder landete im Spam.

Der letzte davon ist häufiger, als man denkt, und er ist in einer Minute geklärt.

Was Sie im Anruf tun sollten: nicht drängen, sondern fragen, ob etwas unklar ist. Und danach: notieren, was Sie erfahren haben. Wenn dieselbe Klausel dreimal Fragen aufwirft, gehört sie umformuliert.

Wie halte ich Vertragsvorlagen aktuell?

Mit einem Durchgang im Jahr — und mit einer Regel für dazwischen.

Einmal im Jahr:

  • Stimmen Firmierung, Anschrift, Vertretung, Register?
  • Stimmen Preise, Fristen, Zahlungsbedingungen?
  • Haben sich Gesetze geändert, die Ihre Klauseln betreffen?
  • Gibt es Bausteine, die niemand mehr benutzt?

Dazwischen: Wenn eine Klausel dreimal Rückfragen erzeugt hat, formulieren Sie sie um. Das ist das verlässlichste Signal, dass sie unklar ist.

Bleibt der Punkt, der am häufigsten übersehen wird: eine geänderte Rechtsform oder Anschrift. Sie steht in jedem Vertrag, und ein Vertrag mit veralteten Angaben ist ärgerlich bis angreifbar.

Bei Verträgen mit Verbrauchern lohnt eine anwaltliche Durchsicht alle paar Jahre.

Wie lange bewahre ich Verträge auf?

Nach den handels- und steuerrechtlichen Fristen — in der Regel sechs bis zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endete.

Was das praktisch heißt:

  • Unterschriebene Verträge sichern, nicht nur im System belassen. Ein erzeugtes Dokument wird auf Knopfdruck neu gebaut — das unterschriebene ist ein Beweisstück.
  • Das Protokoll mit aufbewahren. Ohne es ist die elektronische Unterschrift schwerer zu belegen.
  • Nach Ablauf löschen, wenn kein anderer Grund besteht.

Und die Trennung, die dabei zählt: Der Vertrag unterliegt Aufbewahrungspflichten, die Kontaktdaten und Notizen dazu nicht unbedingt. Wer den Vertrag aufbewahren muss, muss nicht die gesamte Historie behalten.

Mehrere Personen müssen unterschreiben. Wie mache ich das?

Achtung: Eine Unterschrift von jemandem ohne Vertretungsmacht bindet das Unternehmen nicht. Prüfen Sie bei größeren Verträgen das Handelsregister.

Nacheinander, und mit klarer Absprache, wer zuerst.

Was Sie vorher klären sollten:

  • Wer ist überhaupt vertretungsberechtigt? Bei einer GmbH die Geschäftsführung, bei einem Verein der Vorstand nach Satzung. Eine Unterschrift von jemandem ohne Vertretungsmacht bindet nicht.
  • Gesamtvertretung? Wenn zwei gemeinsam zeichnen müssen, brauchen Sie beide.
  • Reihenfolge, wenn intern eine Freigabe nötig ist.

Was Sie tun sollten, bevor Sie verschicken: im Handelsregister nachsehen, wer vertretungsberechtigt ist. Das ist öffentlich und dauert zwei Minuten.

Und notieren Sie, an wen Sie geschickt haben und wer wann unterschrieben hat. Bei einem Streit über die Wirksamkeit ist das die entscheidende Angabe.

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