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Für Beratung und freie Berufe

Lange Entscheidungswege, Verschwiegenheit, Werbebeschränkungen: was für Kanzleien und Praxen anders läuft.

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu lesen.

Wir sind eine kleine Kanzlei oder Beratung. Womit fangen wir an?

Mit dem Bestand, nicht mit der Ansprache. In beratenden Berufen kommt der meiste Umsatz aus Empfehlungen und aus Mandaten, die es schon gibt.

Die Reihenfolge:

  1. Bestandskontakte erfassen — auch die, mit denen seit zwei Jahren nichts war.
  2. Wiedervorlagen setzen, wo etwas offen ist oder wo ein Anlass kommt (Fristen, Jahresabschluss, Verlängerungen).
  3. Eine Website, die die Fragen beantwortet, die man am Telefon stellt: Was kostet ein Erstgespräch, wie läuft es ab, worauf sind Sie spezialisiert.
  4. Erst danach über Ansprache nachdenken.

Was in Ihrer Branche besonders wirkt: Erreichbarkeit und Klarheit über Kosten. Beides steht auf den wenigsten Kanzleiseiten, und beides ist der häufigste Grund, warum jemand nicht anruft.

Für uns gelten Werbebeschränkungen. Was heißt das praktisch?

Achtung: Berufsrechtliche Werbebeschränkungen gelten zusätzlich zum Wettbewerbsrecht. Was das UWG erlaubt, kann Ihre Berufsordnung untersagen.

Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten und anderen kammergebundenen Berufen gibt es berufsrechtliche Grenzen — sie sind heute weiter als früher, aber sie bestehen.

Als Orientierung (die genaue Lage regelt Ihre Berufsordnung):

  • Sachliche Information ist erlaubt — Tätigkeitsschwerpunkte, Qualifikationen, Ablauf, oft auch Preise.
  • Reißerische Werbung nicht. Superlative, Erfolgsversprechen, Vergleiche mit Kollegen.
  • Erfolgsangaben sind heikel. „98 % gewonnene Verfahren“ ist in vielen Berufsordnungen unzulässig.
  • Mandantenbezogene Angaben nur mit Einwilligung — und auch dann vorsichtig.

Kaltakquise ist zusätzlich berufsrechtlich beschränkt, unabhängig vom UWG.

Klären Sie den konkreten Rahmen mit Ihrer Kammer, bevor Sie eine Kampagne fahren. Das ist ein Anruf.

Wir unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Was bedeutet das für ein CRM?

Dass Sie sorgfältiger sein müssen als andere — die Verschwiegenheitspflicht ist strafbewehrt (§ 203 StGB).

Was daraus folgt:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag reicht nicht allein. Bei berufsrechtlicher Verschwiegenheit gelten zusätzliche Anforderungen an die Einbindung von Dienstleistern; § 203 Abs. 3 StGB regelt, unter welchen Bedingungen eine Mitwirkung zulässig ist.
  • Zugriff eng halten. Nicht jede Person im Haus muss jeden Mandanten sehen.
  • Notizen zurückhaltend. Was im CRM steht, kann bei einer Auskunftsanfrage angefordert werden.
  • Inhalte gehören in die Akte, nicht ins CRM. Das CRM verwaltet den Kontakt, nicht den Fall.

Klären Sie mit Ihrer Kammer und Ihrem Datenschutzbeauftragten, welche Dienste Sie einsetzen dürfen — besonders bei KI.

Was gehört auf die Website einer Beratung?

Das, was jemand wissen will, bevor er anruft, und das ist selten Ihre Qualifikation:

  • Wofür Sie zuständig sind, in der Sprache des Ratsuchenden. Nicht „Gesellschaftsrecht“, sondern „Gründung, Gesellschafterstreit, Nachfolge“.
  • Wie ein Erstkontakt abläuft und was er kostet. Die meistgestellte unausgesprochene Frage.
  • Wer Sie sind. Bei persönlichen Dienstleistungen entscheidet der Eindruck von Menschen, nicht von Logos. Ein gutes Foto ist hier mehr wert als drei Absätze.
  • Erreichbarkeit — Telefonzeiten, Reaktionszeit auf Mails.

Was nicht wirkt: eine Aufzählung von Rechtsgebieten, die dieselbe ist wie bei jeder anderen Kanzlei.

Und eine FAQ-Seite ist in Ihrer Branche besonders wirksam: Menschen suchen ihre Frage, nicht Ihren Namen.

Sollen wir das Erstgespräch bepreisen?

Nennen Sie den Preis — welchen auch immer. Die schlechteste Antwort ist keine.

Warum: Die Unsicherheit über Kosten ist bei beratenden Berufen der häufigste Grund, warum jemand nicht anruft. Wer weiß, dass ein Erstgespräch 190 € kostet, entscheidet sich dafür oder dagegen. Wer es nicht weiß, sucht weiter.

Was Sie sagen können, wenn ein Festpreis nicht geht:

  • Eine Spanne mit dem, was sie bestimmt.
  • Die Abrechnungsart — Stundensatz, Gegenstandswert, Pauschale.
  • Was das Erstgespräch beinhaltet und wie lange es dauert.

Und beachten Sie die Vorgaben Ihres Berufsrechts: Bei manchen Berufen sind Gebühren gesetzlich geregelt, und Unterschreitungen sind unzulässig.

Dürfen wir Mandanten als Referenz nennen?

Nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung, und bei Verschwiegenheitspflicht ist schon die Nennung des Mandatsverhältnisses ein Problem.

Das gilt strenger, als die meisten annehmen: Dass jemand Ihr Mandant ist, kann selbst eine geschützte Information sein.

Was stattdessen funktioniert:

  • Anonymisierte Fallbeschreibungen. „Ein mittelständischer Zulieferer mit 80 Beschäftigten“ statt eines Namens. Achten Sie darauf, dass die Beschreibung nicht rückschließbar ist — in einer Region mit drei solchen Betrieben ist sie es.
  • Branchen statt Namen.
  • Zahlen ohne Zuordnung, soweit das Berufsrecht sie zulässt.

Wenn ein Mandant ausdrücklich zustimmt: schriftlich, mit klarem Umfang, und mit dem Hinweis, dass er widerrufen kann.

Bei uns dauert eine Entscheidung Monate. Wie gehen wir damit um?

Mit Wiedervorlagen statt mit Kampagnen. Bei langen Entscheidungswegen entscheidet nicht die Ansprache, sondern die Erinnerung zum richtigen Zeitpunkt.

Praktisch:

  • Jedes Gespräch endet mit einer Wiedervorlage. Auch das, aus dem nichts wurde.
  • Anlässe notieren. „Prüft im Herbst“, „nach dem Jahresabschluss“, „wenn der Sohn übernimmt“. Das sind Ihre Termine.
  • Zwischendurch nützlich sein, nicht verkaufen. Ein Hinweis auf eine Fristenänderung ist ein Anlass, sich zu melden.

Was nicht funktioniert: dieselbe Person alle drei Wochen zu fragen, ob sie sich schon entschieden hat.

Der Bestand an „später“-Kontakten ist in beratenden Berufen das eigentliche Kapital. Er trägt Jahre.

Wie systematisieren wir Empfehlungen?

Indem Sie sie festhalten — das ist schon fast alles.

Drei Handgriffe:

  1. Bei jedem neuen Kontakt notieren, woher er kommt. Nach einem Jahr sehen Sie, wer Sie tatsächlich weiterempfiehlt.
  2. Diese Menschen kennzeichnen — eine Kategorie „Empfehlungsgeber“ reicht.
  3. Sich melden. Nicht mit einer Bitte, sondern mit einem Dank und gelegentlich mit etwas Nützlichem.

Was viele übersehen: Die besten Empfehlungsgeber sind oft keine Mandanten, sondern angrenzende Berufe — Steuerberater empfehlen Anwälte, Architekten empfehlen Handwerker, Hausärzte empfehlen Fachärzte.

Diese Beziehungen zu pflegen ist die wirksamste Akquise in beratenden Berufen — und die einzige, die berufsrechtlich unproblematisch ist.

Dürfen wir KI einsetzen?

Achtung: Mandatsbezogene Inhalte in einen KI-Dienst zu geben, kann ein Verstoß gegen § 203 StGB sein — unabhängig von der DSGVO.

Mit besonderer Vorsicht, und die Frage ist bei Ihnen nicht die der Nützlichkeit, sondern die der Verschwiegenheit.

Was Sie klären müssen, bevor Sie beginnen:

  • Darf mandatsbezogenes Material den Betrieb verlassen? Bei berufsrechtlicher Verschwiegenheit ist das eine eigene Prüfung, nicht nur eine datenschutzrechtliche.
  • Was sagt Ihre Kammer? Viele haben inzwischen Hinweise veröffentlicht.
  • Ist Training ausgeschlossen? Vertraglich, nicht nach Zusage.

Was in der Regel unproblematisch ist:

  • Formulierungshilfe für eigene, nicht mandatsbezogene Texte.
  • Zusammenfassungen anonymisierter Sachverhalte.

Was Sie nicht tun sollten: einen Sachverhalt mit Namen in einen KI-Dienst kopieren, um ihn zusammenfassen zu lassen. Das ist der Fall, der Kanzleien in Schwierigkeiten bringt.

Können wir Fristen im System verwalten?

Achtung: Ein CRM ist keine Fristenkontrolle. Berufsrechtliche Fristen gehören in ein System, das dafür vorgesehen und geprüft ist.

Wiedervorlagen und Aufgaben eignen sich für Termine, die Sie sich setzen — Rückrufe, Nachfassen, Erinnerungen.

Für echte Fristen — Rechtsmittelfristen, Verjährung, gesetzliche Termine — ist ein CRM das falsche Werkzeug. Dafür gibt es Fachanwendungen mit Vorfrist, Kontrollfrist, doppelter Erfassung und Nachweis. Das ist ein eigenes Qualitätsthema Ihres Berufs.

Die saubere Trennung:

  • Fristen in der Fachanwendung, mit dem dort vorgesehenen Verfahren.
  • Kontaktarbeit im CRM: Wer hat wann was gesagt, wann melde ich mich wieder.

Was Sie tun können: eine Wiedervorlage zusätzlich setzen, wenn ein Kontakt zu einem Fristfall gehört. Aber nie statt der Fristenkontrolle.

Wir sind mehrere Berufsträger. Wie teilen wir uns den Bestand?

Ein gemeinsamer Bestand mit klarer Zuordnung — nicht getrennte Systeme.

Warum gemeinsam: Der Wert liegt darin, dass jemand vor einem Anruf sieht, ob ein Kollege den Betrieb schon betreut. Getrennte Bestände erzeugen genau die peinliche Situation, die Sie vermeiden wollen.

Was Sie regeln sollten:

  • Zuordnung als Kategorie oder Schlagwort, nicht als Eigentum.
  • Wer darf welche Notizen sehen? Bei Verschwiegenheit gegenüber Kollegen — das gibt es — muss der Zugriff eingeschränkt werden.
  • Was gehört ins CRM und was in die Akte? Die Grenze sollte allen klar sein.

Und die Absprache, die den meisten Ärger erspart: Wer meldet sich bei wem? Ein gemeinsamer Bestand ohne diese Absprache führt zu doppelten Anrufen.

Wofür ist Aurora bei uns nicht das richtige Werkzeug?

Für vier Dinge, die alle eine eigene Fachanwendung brauchen:

  • Fristenkontrolle mit Vor- und Kontrollfrist.
  • Aktenführung — der Inhalt eines Mandats gehört in die Akte.
  • Zeiterfassung und Abrechnung nach berufsrechtlichen Gebührenordnungen.
  • Elektronischer Rechtsverkehr und die zugehörigen Postfächer.

Was Aurora gut kann und was in Kanzleisoftware meist fehlt:

  • Kontaktpflege über den Mandatsanlass hinaus.
  • Systematisches Dranbleiben an Interessenten.
  • Mandantenkommunikation in Serie — Fristenhinweise, Gesetzesänderungen, Jahresschreiben.

Die beiden Systeme schließen einander nicht aus. Die Frage ist nur, wo welche Information hingehört, und die sollte einmal entschieden und aufgeschrieben werden.

Steht Ihre Frage nicht dabei?

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